Schriftliche Anfrage: Evaluation von Grossanlässen

Basel-Stadt erlebt 2025 einen spektakuläres Jahr mit zahlreichen Grossanlässen, wobei mit dem Eurovision Song Contest und der Women’s Euro zwei Grossveranstaltungen anstehen. Derartige Veranstaltungen sind zwar nicht nur eine Herausforderung für alle Beteiligten Verwaltungseinheiten, sondern bieten auch die Gelegenheit für vielfältige Lerneffekte. Diese sollten möglichst für zukünftige derartige Anlässe oder für regelmässig stattfindende Grossveranstaltungen evaluiert werden. In einer Pressekonferenz vom 19. Mai 2025 haben die Departementsvorstehenden von PD und JSD ein Fazit zum ESC 2025 gezogen. Neben möglich positiven Effekten können Grossveranstaltungen auch Einfluss auf andere Projekte des Kantons, auf die Arbeit von Dienststellen, auf Dienstleistungen des Kantons oder auf Dritte haben. Aufgrund obiger Ausführungen wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Besteht ein Leitfaden oder Reglement betreffend die Evaluation von Grossanlässen?
  2. Werden Standard-Parameter und -Ziele für die Erfolgskontrolle definiert?
  3. Wie erfolgt die Erfolgskontrolle?
  4. Wie werden Grossanlässe im Sinne der Erfahrungsweitergabe innerhalb der Verwaltung dokumentiert?
  5. Wie werden die Klima-Auswirkungen (vgl. z.B. Nachhaltigkeitskonzept ESC 2025) erfasst und bewertet?
  6. Wie werden die finanziellen Folgen erfasst und bewertet? Wie erfolgt die Abrechnung von erbrachten Leistungen einzelner Dienststellen?
  7. Wie wird die finanzielle und ideelle Wertschöpfung erfasst?
  8. Wie werden Auswirkungen auf andere Dienststellen, Dienstleistungen und Projekte sowie Private (Vereine, Dienstleister, etc.) des Kantons erfasst und bewertet?
  9. Werden wiederkehrende Anlässe und einmalige Anlässe unterschiedlich evaluiert?
  10. Welche Dienststellen und ggf. welche Dritten werden in die Evaluation einbezogen?
  11. Wie wird die Bevölkerung in die Evaluation einbezogen (z.B. beim ESC 2025 auch hinsichtlich des trinationalen «Crossing Borders»-Charakters)?
  12. In welcher Form erfolgt die Berichterstattung an den Grossen Rat? Insbesondere bei Anlässen mit vom Grossen Rat oder den Stimmberechtigten bewilligten Geldern?

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