Motion: Vernehmlassungsverfahren
Gemäss § 53 der Basler Verfassung sollen die Behörden bei “Vorhaben von allgemeiner Tragweite” die Öffentlichkeit informieren und deren Stellungnahme ermöglichen. Weiteres regelt die Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren (133.300), wobei diese vor allem das formale Verfahren präzisiert. Im Ermessen des Regierungsrat liegt jedoch, was “Vorhaben von allgemeiner Tragweite” sind. Einerseits ist es richtig, dass dem …