Interpellation: Kreditüberschreitungen
Die Paragraphen 14 bis 16 des Finanzhaushaltsgesetzes regeln den unüblichen Fall, dass eine vom Grossen Rat bewilligte Ausgabe bzw. das Budget überschritten wird und der Regierungsrat genötigt wird Massnahmen zu ergreifen. Im Jahresbericht werden die Überschreitungen relativ knapp in den Fussnoten der Rechnungen der Departemente begründet sowie in der Finanzberichterstattung zumindest bezüglich der Höhe ausgewiesen. …