Interpellation: Regierungsrätliche Konsultationen
Gemäss Paragraph 53 der Verfassung können Behörden für Vorhaben von allgemeiner Tragweite eine Vernehmlassung durchführen, so dass Interessierte die Gelegenheit zur Stellungnahme haben. In der entsprechenden Verordnung ist festgehalten, dass «wenn Behörden Vernehmlassungen zu Vorhaben von allgemeiner Tragweite durchführen, geben sie der Öffentlichkeit davon Kenntnis und allen interessierten Personen Gelegenheit, zum Vorhaben Stellung zu nehmen.» …
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