Nein zur SVP-Chaoteninitiative

Redebeitrag anlässlich der Medienkonferenz vom 27. August 2026

Nein zum rechtlichen Papiertiger

Mit der SVP-Chaoten-Initiative würden aus unserer Sicht mehr rechtliche Probleme geschaffen als gelöst:

Die Initiative vermittelt den Eindruck, als würde es heute keine Handhabe gegen Gewalt an Kundgebungen geben. Das stimmt nicht.

Wer Straftaten begeht, wird bereits heute strafrechtlich verfolgt. Zusätzliche Verfahren dürften keinen Mehrwert schaffen, sondern vor allem mehr administrativen Aufwand. Auch Polizei und Regierung weisen darauf hin, dass die Initiative einen unverhältnismässigen zusätzlichen Ressourceneinsatz erfordern würde, ohne die versprochenen Verbesserungen zu erreichen.

Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch oder Gewalt und Drohung gegen Beamte sind bereits heute im Strafgesetzbuch verankert und werden geahndet. Eine weitere Gesetzesbestimmung in Basel-Stadt wird nicht zu mehr Verurteilungen führen.

Auch was die Kostenübernahme anbelangt, ist die heutige Gesetzgebung im Polizeigesetz bereits völlig klar. Eine Kostenüberwälzung ist bereits heute möglich:

  1. Falls es eine explizite gesetzliche Grundlage dafür gibt.
  2. Es kann von den Organisator:innen eine Gebühr erhoben werden bei Grossveranstaltungen zum Beispiel bei Openairs oder Sportevents.
  3. Falls eine Person vorsätzlich, grobfahrlässig oder im privaten Interesse einen ausserordentlichen Aufwand für einen Polizeieinsatz verursacht, können diese Kosten der Verursacher:in auferlegt werden. Die Kosten müssen gemäss Verordnung zum Polizeigesetz über die Sicherstellung der polizeilichen Grundversorgung hinausgehen. Das Gleiche gilt auch für Materialschäden oder Reinigungskosten an polizeilicher Infrastruktur, bei drohenden Gefährdungen oder eingetretenen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Umwelt. Der effektive Aufwand kann dann in Rechnung gestellt werden.

Wichtig ist: Wir leben in einem Rechtsstaat und dies bedingt auch, das bei Vergehen und Straftaten der Rechtsstaat eingehalten wird. Das heisst: Das Delikt muss erfasst werden, es muss rechtlich beurteilt werden und es muss für die beschuldigte Person auch Rechtsmittel dagegen geben. Diese demokratisch-rechtsstaatlichen Prinzipen kann auch die Initiative nicht über Bord werfen, weshalb sie am Ende keine Wirkung haben wird. Denn die rechtlichen Grundlagen für das Vorgehen gegen Straftaten im Rahmen von Kundgebungen sind bereits vorhanden.

Deshalb sagen wir NEIN zur SVP-Chaoten-Initiative.