Eine Verletzung der digitalen Integrität kann für eine Person heute weitreichende Folgen haben: finanziell, gesellschaftlich, physisch und psychisch. Die zunehmenden kriminellen Aktivitäten im digitalen Raum von staatlichen und privaten Akteuren setzen die Menschen einer steten Gefahr aus.
Jüngste Angriffe auf die digitale Infrastruktur im Jahr 2023 haben dies unverblümt deutlich gemacht. Jeder Mensch hat eine digitale Existenz (oder willentlich keine) und damit einen digitalen Fussabdruck (oder willentlich keinen), jeder Mensch sollte denn auch über die informative Selbstbestimmung verfügen. Schliesslich werden Menschen durch Formen des Mobbings oder der Verleumdung im digitalen Raum über lange Jahre stigmatisiert. In der Republik und Kanton Genf wurde eine entsprechende Regelung bereits erlassen. Mit dem Erlass eines Grundrechts entsteht zwar keine Wirkung auf Dritte, sondern bezieht sich auf das staatliche Handeln.
Zwar verfügt der Kanton Basel-Stadt über ein auf das neue europäische Recht abgestimmtes revidiertes Datenschutzgesetz, aber ein Grundrecht für jede Person im Kanton Basel-Stadt auf digitale Integrität besteht im Gegensatz zur geistigen oder körperlichen Unversehrtheit nicht. In mehreren Kantonen und auf Bundesebene sind entsprechende Vorstösse hängig oder werden zurzeit umgesetzt.
Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat aufgrund obiger Ausführungen, eine Änderung der Verfassung vorzulegen:
§11, Abs. 2, a (neu):
das Recht auf Wahrung der digitalen Integrität und dabei insbesondere das Recht auf Schutz vor missbräuchlicher Verarbeitung von Daten, das Recht auf Sicherheit im digitalen Raum, das Recht auf ein Offline-Leben sowie das Recht auf Vergessen.