Frau Präsidentin, Herr Statthalter, geschätzte Damen und Herren,
Wenn heute eine Frau den Mutterschaftsurlaub antritt, ist es ihr eigentlich nicht mehr möglich, während dessen am politischen Betrieb im Parlament teilzunehmen. Sie würde dadurch ihre Ansprüche auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Das Gesetz schliesst also eine Frau von der Teilnahme am Parlamentsbetrieb aus, alleine weil sie Mutter geworden ist. Einerseits ist dies nicht gerecht, weil Männer, die Vater geworden sind, ja nicht gleichermassen vom Politikbetrieb ausgeschlossen sind. Andererseits ist ein politisches Mandat, gewählt von der stimmberechtigten Bevölkerung, nicht zu vergleichen mit einer Erwerbstätigkeit.
Dass nun bereits die Kantone Basel-Landschaft und Zug eine ähnlich lautende Standesinitiative eingereicht haben, ist kein Hinderungsgrund, ebenfalls eine solche einzureichen. Vielmehr zeigt dies, welche Bedeutung die Thematik in verschiedenen Landesteilen hat und verstärkt das Anliegen auf Bundesebene. Nicht zuletzt hat sich dieses hohe Haus auch schon mehrfach mit dem Thema Mutterschaft im Parlamentsbetrieb beschäftigt (#GallacchiGate) und dabei auch feststellen müssen, dass hier die Kompetenz beim Bund liegt.
Die Fraktion des Grünen Bündnis bittet Sie deshalb, die Standesinitiative zu überweisen.