Wer die Klimakrise bekämpfen will, muss eine Kreislaufwirtschaft aufbauen. Nur so bleiben die Ressourcen auch künftigen Generationen erhalten.
Die Schweiz nimmt heute einen unrühmlichen Spitzenplatz bei der Produktion von Siedlungsabfall und Elektroschrott ein. Und sie ist wie kaum ein anderes Land auf Energie- und Rohstoffe aus anderen Ländern angewiesen. Kein Wunder fallen 73 Prozent der Schweizer Umweltbelastung heute im Ausland an.
Weitsichtige Unternehmen zeigen, dass es auch ohne Verschwendung geht: Durch kluge Planung und intelligente Prozesse (Kreislaufwirtschaft) werden Natur und Budget geschont. Internationale Normen und die Revision des Beschaffungsrechts sorgen dafür, dass der Schutz der Umwelt zu einem Wettbewerbsvorteil wird.
Mit einer umweltverträglichen, global verantwortungsvollen Wirtschaft kann die Schweiz langfristig lokale Arbeitsplätze und Wohlstand sichern. Die Wirtschaft braucht die Umwelt – und nicht umgekehrt. Deshalb muss nun endlich der Aktionsplan Grüne Wirtschaft für die Legislatur 2019-2023 erneuert werden. Die nächste Etappe muss zu einer messbaren Senkung des ökologischen Fussabdrucks und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft führen. Dazu soll der Bund ein Programm zur Förderung von innovativen Modellprojekten für Re-Use, Sharing und Reparaturkreisläufe lancieren.
Analog zum Förderprogramm für Energie ist ein Innovationsförderprogramm für die grüne Wirtschaft wichtig und das Umweltschutzgesetz sollte revidiert werden, um die Ressourceneffizienz in der Schweiz zu erhöhen. Basis ist der Gegenvorschlag zur Initiative für eine Grüne Wirtschaft.
Langlebiges statt Single-use
KonsumentInnen sollten sich einfacher über die Nachhaltigkeit eines Produkts informieren können. Der Bund sollte deshalb Labels für Langlebigkeit, sparsamen Ressourceneinsatz oder Reparaturfreundlichkeit prüfen und die Emissionen von Fahrzeugen und Geräten laufend und verbindlich senken (Top-Runner-Prinzip).
Langlebige Qualitätsprodukte sind föderungswürdig, zum Beispiel durch eine Verlängerung der Garantiefristen und durch Auflagen zur Verhinderung von geplanter Verschwendung (Reparaturmöglichkeiten, Bereitstellung von Ersatzteilen usw.).
Schliesslich müssen Importe von besonders umweltschädlichen Rohstoffen wie Holz (das es in der Schweiz zu genüge gibt) oder Palmöl aus illegaler Urwaldabholzung gestoppt werden.