Das neue Jagdgesetz schiesst den Vogel ab

Mit dem neuen Jagdgesetz schoss das Parlament zum Schluss der Legislatur nochmals den Vogel ab. Das Gesetz schwächt den Schutz wild lebender Tiere, statt ihn zu stärken.

Abschüsse geschützter Tiere sind mit dem neuen Jagdgesetz möglich. so kommen seltene Tierarten noch mehr unter Druck. Und das, bevor sie Schäden angerichtet haben. Es geht hier nicht nur um Wolf und Bär, auch Biber, Graureiher, Höckerschwan, Luchs und so weiter sind in Gefahr. Diese Tiere können jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, also zum Abschuss freigegeben werden. Ohne dass Volk oder Parlament etwas dazu sagen können.

Das Parlament hat seiner letzten Session der Legislatur noch eine Jagdgesetz beschlossen, das den Schutz zahlreicher Tierarten massiv abschwächt. Angesichts des fortschreitenden Artensterbens is tdies kurzsichtig. Deswegen haben die Grünen und zahlreiche Umweltorganisationen das Referendum ergriffen.

Prävention statt Abschuss auf Vorrat

Das vom Parlament beschlossene Jagdgesetz wird den Schutz bedrohter Arten abbauen. Vor allem ist störend, das geschützte Tiere auch auf Vorrat abgeschossen werden können, ohne dass sie überhaupt irgendeinen Schaden angerichtet haben. Dadurch fehlt zum Beispiel ein Anreiz, präventive Massnahmen zum Schutz von Herden zu ergreifen. Und: Durch die Kompetenzverschiebungen an den Bundesrat und die Kantone wurden die Hürden drastisch gesenkt.

Gefragt wäre stattdessen mehr Prävention und Unterstützung für die Betroffenen um Massnahmen zur Verbesserung des Zusammenlebens von Wild- und Nutztieren zu ergreifen.