Während Riehen als zweitgrösste Stadt der Nordwestschweiz und die Bürgergemeinde Basel als grösste Bürgergemeinde der Schweiz es schaffen, allen Wahlberechtigten neben den Wahlunterlagen auch die Wahlprospekte der Parteien zuzusenden, ist dies in Basel nicht möglich.
Dies führt dazu, dass wie bei den eidgenössischen Wahlen 2023 jede Partei von ihrem legitimen Recht Gebrauch macht, den Haushalten Informationen zu ihren Kandidierenden und ihrer Partei zuzusenden.
Eine einfache Massnahme diese Kakophonie zu beenden, wäre es, dass die Einwohnergemeinde Basel ebenfalls die Wahlprospekte der Parteien versendet und von diesen im Gegenzug die Kosten für die Organisation des Versands zu einem gewissen Teil einfordert. Die Druckkosten wären sowieso von den Parteien zu tragen. Gerade Kleinparteien, die nicht im Grossen Rat vertreten sind und nicht über grosse finanzielle Mittel verfügen, könnten die Versandkosten bis auf eine Gebühr erlassen werden.
Da der Regierungsrat gemäss Legislaturplan 2021-25 die Themen Digitalisierung und Klimaschutz in den Fokus gestellt hat, bestünde auch die Möglichkeit, anstatt eines Versandes, auf dem Wahlzettel einen QR-Code abzudrucken, der direkt auf die Webseite der jeweiligen Liste verlinkt. So könnten sich die Wählenden direkt per Endgerät ein Bild von der jeweiligen Liste machen und Papier könnte gespart werden.
Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten,
- Wie ein gebündelter Versand von Wahlprospekten an die Wahlberechtigten in der Einwohnergemeinde Basel organisiert werden muss, mit welchen Kosten dies verbunden ist und welchen Beitrag die teilnehmenden Parteien tragen müssen?
- Ob alternativ der Wahlzettel so umgestaltet werden kann, dass dort per QR-Code auf eine von der jeweiligen Liste bezeichnete Webseite zugegriffen werden kann.