Interpellationen dienen dazu, für drängende und die Öffentlichkeit beschäftigende Sachverhalte eine kurze Stellungnahme der Regierung zu erhalten. Der Regierungsrat beantwortet viele Interpellationen trotz dieses Umstands schriftlich (Mai-Sitzung: 15 schriftliche gegenüber sieben mündlichen Beantwortungen), weshalb deren Zweck in Frage gestellt wird und die Ratsmitglieder auch eine schriftliche Anfrage stellen könnten. Oft ist auch der Gehalt der schriftlichen Antwort nicht derart, dass der Eindruck entstehen kann, die längere Bearbeitungszeit sei für eine gehaltvollere Antwort benötigt worden.
Beispielsweise werden diejenigen Interpellationen aus der April-Sitzung, welche schriftlich beantwortet wurden, bestenfalls im Juni von den Fragestellenden im Grossratsplenum repliziert werden können. Schlimmstenfalls erfolgt das Replizieren dann auf schriftlichem Wege, was dem Sinn der Interpellation zu wieder läuft.
Vorgeschlagen wird deshalb die Geschäftsordnung anzupassen, so dass die Beantwortung grundsätzlich mündlich stattfindet. Es liegt dann an der interpellierenden Person, die Fragen so zu stellen, damit die Regierung die Fragen auch in der gegebenen Frist beantworten kann. Anpassungsvorschlag für die Geschäftsordnung:
§ 56 Interpellation
3 Der Regierungsrat beantwortet die Interpellation mündlich, oder schriftlich. Ssofern der Grosse Rat nicht anders beschliesst., erfolgt die mündliche Beantwortung in der Session, für welche die Interpellation eingereicht wurde. Die schriftliche Beantwortung ist den Ratsmitgliedern vor der nächsten Session zuzustellen.
Die Anzugstellen bitten deshalb das Ratsbüro zu prüfen, wie Geschäftsordnung und Ausführungsbestimmungen so angepasst werden können, dass Interpellationen von der Regierung grundsätzlich mündlich beantwortet werden müssen.